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KI-Kennzeichnungspflicht prüfen: Was Sie nach Art. 50 AI Act kennzeichnen müssen

Seit dem 2. August 2026 gilt die Transparenzpflicht der KI-Verordnung. Dieser Test klärt in drei Minuten, was für Ihre Website gilt — und was ausdrücklich nicht gekennzeichnet werden muss.

Was Art. 50 der KI-Verordnung verlangt

Die KI-Verordnung der EU (Verordnung 2024/1689, meist „AI Act“ genannt) regelt in Artikel 50 Transparenzpflichten. Sie ist seit dem 2. August 2026 anwendbar. Anders als häufig dargestellt verlangt sie keine Kennzeichnung aller Inhalte, die irgendwie mit KI in Berührung gekommen sind. Sie unterscheidet vier klar abgegrenzte Pflichtenkreise.

AbsatzPflichtBetrifft
Abs. 1Wer mit einem KI-System interagiert, muss das erfahren — außer es ist für eine informierte Person offensichtlichChatbots, Voice-Bots
Abs. 2Maschinenlesbare Markierung generierter Inhalte (Wasserzeichen, C2PA)Anbieter, nicht Betreiber
Abs. 4KI-erzeugte oder -bearbeitete Bilder, Videos und Audio, die realen Personen, Orten oder Ereignissen täuschend ähnlich sindBilder, Video, Audio
Abs. 4KI-Texte zur Information der Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse — entfällt bei menschlicher redaktioneller VerantwortungTexte
Abs. 5Die Kennzeichnung muss klar und eindeutig sein, spätestens bei erster Interaktion oder WahrnehmungForm aller Kennzeichnungen

Drei Punkte, die in der Praxis am häufigsten falsch verstanden werden

1. Ein Hinweis im Impressum genügt nicht

Das ist der mit Abstand häufigste Fehler. Absatz 5 verlangt die Kennzeichnung dort, wo der Inhalt wahrgenommen wird — also am Chat-Widget, am Bild, im Gespräch. Ein Sammelhinweis im Impressum oder am Seitenende erfüllt die Pflicht nicht. Er ist als Ergänzung sinnvoll, weil er dokumentiert, dass Sie sich mit dem Thema befasst haben. Ersetzen kann er die Angabe am Inhalt nicht.

2. Die Textpflicht ist deutlich enger, als viele annehmen

Sie greift nur bei Texten, die die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse informieren — und selbst dann entfällt sie, wenn ein Mensch die Inhalte redaktionell prüft und die Verantwortung trägt. Produkttexte, Werbetexte, Newsletter, Social-Media-Posts und der normale Unternehmensblog fallen praktisch nie darunter. Betroffen sind ungeprüfte KI-Nachrichtenartikel und automatisierte News-Aggregation.

Für die allermeisten Websites lautet das Ergebnis hier also: nicht betroffen. Wer stattdessen einen dokumentierten Freigabeprozess etabliert, hat den robusteren Weg gewählt — und nebenbei die Qualitätssicherung mitgeregelt.

3. Die maschinenlesbare Markierung schuldet der Anbieter, nicht Sie

Absatz 2 verlangt Wasserzeichen und Herkunftsdaten wie C2PA Content Credentials. Diese Pflicht trifft den Anbieter des KI-Systems, also OpenAI, Adobe, Midjourney und andere. Als Website-Betreiber schulden Sie die sichtbare Offenlegung. Für Systeme, die vor dem 2. August 2026 auf dem Markt waren, gilt hier zudem eine Übergangsfrist bis Dezember 2026.

Was Sie ausdrücklich nicht kennzeichnen müssen

Diese Liste ist genauso wichtig wie die Pflichten, weil sie den größten Teil des Alltags abdeckt:

  • KI-Werkzeuge im Hintergrund — Übersetzung, Rechtschreibprüfung, Bildoptimierung, Recherche. Es geht um Inhalte, die Besucher wahrnehmen, nicht um Ihre Werkzeuge.
  • Klassische Retusche — Hintergrund freistellen, Farben korrigieren, Ausschnitt ändern. Das erzeugt kein täuschend ähnliches Abbild einer nicht stattgefundenen Realität.
  • Erkennbare Illustrationen, Grafiken und Icons ohne fotorealistischen Anspruch.
  • Offensichtlich Fantastisches — was es erkennbar nicht gibt, kann niemanden über die Realität täuschen.
  • Produkt- und Werbetexte, Blogbeiträge, Newsletter — siehe oben.

Bußgelder und Abmahnrisiko — eine ehrliche Einordnung

Der Sanktionsrahmen der KI-Verordnung liegt bei bis zu 15 Millionen Euro oder 3 % des weltweiten Jahresumsatzes; für kleine und mittlere Unternehmen gilt der jeweils niedrigere Wert. Diese Zahlen kursieren derzeit viel — sie beschreiben aber den Rahmen, nicht die Praxis.

Ob Verstöße gegen Art. 50 wettbewerbsrechtlich abmahnbar sind, ist derzeit nicht höchstrichterlich geklärt. Die Marktaufsicht ist im Aufbau, und die Durchsetzung beginnt realistisch mit Beanstandungen statt mit sofortigen Bußgeldern. Wir halten das hier bewusst nüchtern: Die Kennzeichnung ist Compliance-Vorsorge, keine akute Abmahngefahr.

Konkreter ist ein anderer Punkt: Sendet Ihr Chatbot Nutzereingaben an einen externen KI-Anbieter, ist das eine Datenverarbeitung nach der DSGVO — mit Pflicht zur Empfängerangabe in der Datenschutzerklärung und, bei Anbietern außerhalb der EU, zum Drittlandtransfer. Dieser Teil ist seit Jahren etabliert und entsprechend durchsetzbar.

Nicht verwechseln: Art. 50 und Art. 4

Art. 50 — TransparenzArt. 4 — KI-Kompetenz
Gilt seit2. August 20262. Februar 2025
FormvorgabeSichtbarer Hinweis für NutzerFormfrei, kein Zertifikat gefordert
BußgeldrisikoJaKein eigener Tatbestand in Art. 99

Art. 4 verlangt, dass Mitarbeitende im Umgang mit KI hinreichend geschult sind. Er ist nicht Gegenstand dieses Tests, weil er sich von außen nicht prüfen lässt — aber er wird häufig mit der Kennzeichnungspflicht verwechselt. Eine kurze interne Notiz, wer welches KI-Werkzeug wofür einsetzt und welche Einweisung stattgefunden hat, genügt in aller Regel.

Was dieser Test kann — und was nicht

Der Test wertet Ihre eigenen Angaben aus. Er kann deshalb Dinge beurteilen, die keine Software von außen sehen kann: ob ein Bild KI-generiert ist, ob ein Mensch Ihre Texte freigibt, wie sich Ihr Telefon-Bot meldet.

Umgekehrt sieht er nicht, was auf Ihrer Website technisch messbar ist. Der Deep Audit prüft genau das von außen: eingebundene Chat-Widgets und deren Beschriftung, Herkunfts-Metadaten in Bildern, eingebundene KI-Dienste, fehlende Datenschutzangaben dazu und im Client sichtbare API-Schlüssel. Beides zusammen ergibt das vollständige Bild.

Die rechtlichen Grundlagen im Überblick finden Sie in unserer Wissensbasis, den vollständigen Katalog aller Prüfpunkte unter Leistungsumfang.

Regelwerk-Version 1.0.0 · Stand 2026-08-16 · Rechtsstand August 2026. Dieser Text ist eine technische Orientierungshilfe und keine Rechtsberatung.